angertor apotheke
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apotheke im gesundheitszentrum
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angertor apotheke

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 7.30 Uhr - 19.00 Uhr
Samstag 7.30 Uhr - 13.00 Uhr

 

Anschrift

Hindenburgstraße 60
89129 Langenau

 

Kontakt

Telefon: (0 73 45) 58 55
Telefax: (0 73 45) 2 18 17
E-Mail service@angertorapotheke.com
Homepage www.angertorapotheke.com
 
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apotheke im gesundheitszentrum

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Samstag geschlossen

Bestellte Arzneimittel aus der apotheke im gesundheitszentrum können samstags bis 13 Uhr in der angertor apotheke abgeholt werden.

 

Anschrift

Karlstraße 45
89129 Langenau

 

Kontakt

Telefon: (0 73 45) 23 97 11
Telefax: (0 73 45) 23 97 12
E-Mail service@apotheke-im-gesundheitszentrum.com
Homepage www.apotheke-im-gesundheitszentrum.com
 
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angertor apotheke

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 7.30 Uhr - 19.00 Uhr
Samstag 7.30 Uhr - 13.00 Uhr

 

Anschrift

Hindenburgstraße 56 - 60
89129 Langenau

 

Kontakt

Telefon: (0 73 45) 58 55
Telefax: (0 73 45) 2 18 17
E-Mail service@angertorapotheke.com
Homepage www.angertorapotheke.com
 

apotheke im gesundheitszentrum

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Samstag geschlossen

 

Anschrift

Karlstraße 45
89129 Langenau

 

Kontakt

Telefon: (0 73 45) 23 97 11
Telefax: (0 73 45) 23 97 12
E-Mail service@apotheke-im-gesundheitszentrum.com
Homepage www.apotheke-im-gesundheitszentrum.com
 

stadtapotheke mit reformhaus

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8.00 - 13.00 / 14.00 - 18.30 Uhr
Samstag geschlossen
Reformhaus samstags geöffnet 8.00 - 12.30 Uhr

 

Anschrift

Burghostraße 1
89129 Langenau

 

Kontakt

Telefon: (0 73 45) 96 44 0
  Reformhaus: 96 44 22
Telefax: (0 73 45) 96 44 24
E-Mail service@stadtapotheke-langenau.de
Homepage www.stadtapotheke-langenau.de

 

 

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stadtapotheke

mit reformhaus

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8.00 - 13.00 / 14.00 - 18.30 Uhr
Samstag geschlossen
Reformhaus samstags geöffnet 8.00 - 12.30 Uhr

Bestellte Arzneimittel aus der stadtapotheke können samstags bis 13 Uhr in der angertor apotheke abgeholt werden.

 

Anschrift

Burghostraße 1
89129 Langenau

 

Kontakt

Telefon: (0 73 45) 96 44 0
  Reformhaus: 96 44 22
Telefax: (0 73 45) 96 44 24
E-Mail service@stadtapotheke-langenau.de
Homepage www.stadtapotheke-langenau.de
 
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Gehen Sie auf Nummer sicher!

 

 

 

CORONA  Teststation angertor apotheke

 

 

Wie funktioniert die Anmeldung ?

Bitte buchen Sie Ihren Wunschtermin vorab über unsere Online-Terminvergabe. Nach erfolgter Termin-Buchung erhalten Sie per E­Mail eine Terminbestätigung mit allen Hinweisen zur Testdurchführung und zum Datenschutz. Das beigefügte PDF-Dokument drucken Sie bitte aus und bringen es unterschrieben zum Termin mit.

 

 

 

Ist auch ein Test ohne Termin möglich ?

Grundsätzlich bitten wir um die online-Buchung eines Termins. Eine spontane Testung ohne vorherige Anmeldung ist im Einzelfall möglich, kann aber nicht garantiert werden. Kontaktieren Sie uns dazu bitte unter Tel. 07345 236711.


Wo findet der Test statt ?

Neben der Angertor Apotheke, Hindenburgstraße 60, 89129 Langenau. Bitte nutzen Sie den Nebeneingang, den wir für Sie ausgeschildert haben und halten Sie sich an die Hygieneregeln: Hände desinfizieren, medizinische OP- oder FFP2-Maske tragen, Abstand halten. Die Termine werden so vergeben, dass Sie auf keine anderen getesteten Personen treffen.

 

 

Erhalte ich ein schriftliches Ergebnis ?

Sie erhalten das Ergebnis per E-Mail oder bei Bedarf auch direkt vor Ort ausgedruckt. Das Testergebnis wird in der Regel als Nachweis bei Klinik- und Heimbesuchen akzeptiert.

 

 

ANTIGEN-SCHNELLTEST

 

Wie funktioniert der Antigen-Schnelltest ?

Mit diesem Point-of-Care-Testing lässt sich der Infektionsstatus schnell und zuverlässig feststellen. Point-of-Care bedeutet „patientennah“. Sie erhalten das Testergebnis direkt vor Ort innerhalb von 15 Minuten. Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass Sie wahrscheinlich nicht infektiös sind. Weil das Ergebnis von der aktuellen Viruslast im Körper und der Art der Probenentnahme abhängt, ist es nur eine Momentaufnahme. Bei positivem Ergebnis wird man in Quarantäne geschickt und soll sich bitte mit dem Hausarzt in Verbindung setzen – meist gefolgt von einem PCR-Test.

 

Wie sicher ist ein Schnelltest ?

Wir verwenden ausschließlich Schnelltests mit einem sehr hohen Sensitivitätswert (97,6%) und Spezifitätswert (99,9 %), deren Zuverlässigkeit die „Drosten-Liste“ bestätigt. Eine hohe Spezifität stellt vereinfacht gesagt sicher, dass Nicht-Infizierte nicht aus Versehen „falsch positiv“ getestet werden. 


Für wen eignet sich ein Antigen-Schnelltest ?

Für Erwachsene mit schwachen oder gar keinen Erkältungssymptomen. Insbesondere bei Husten oder Fieber können wir den Test nicht durchführen.


Wie läuft der Schnelltest ab ?

Der Abstrich erfolgt mit einem dünnen Wattestäbchen durch die Nase. Das ist die derzeit sicherste Methode für einen Schnelltest. Anschließend wird die Probe zuerst in einer Extraktionslösung aufbereitet und dann auf die Testkassette getropft. Nach ca. 15 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden.

 

Wieviel kostet ein Antigen-Schnelltest ?

Im Rahmen der kostenfreien Bürgertestung und für Berechtigte nach der erweiterten Teststrategie des Landes Baden-Württemberg führen wir die Tests täglich kostenfrei durch.

Wir führen zudem den Test für Selbstzahler*innen für 14,50 € durch.

 

Der Test ist im Rahmen der nationalen Teststrategie auch für folgende Personen geeignet:

  • Sog. Cluster-Schüler / Kinder Schüler/innen, die ausschließlich im Schulkontext Kontakt mit einer positiv getesteten Schülerin oder eins Schülers hatten. Dies gilt entsprechend für Kinder einer Kindertageseinrichtung. Die Festlegung der „Cluster-Schüler“ erfolgt durch das Gesundheitsamt im Zusammenwirken mit den Schulleitungen / Leitungen der Kindertageseinrichtung. Der Test darf frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden. Der Schüler bzw. die Schülerin muss der Apotheke im Vorfeld der Testung die Quarantänebescheinigung der zuständigen Behörde vorlegen.
  • Folgende Kontaktpersonen: a) Enge asymptomatische Kontaktpersonen von Personen mit einer bestätigten SARSCoV-2- Infektion, b) Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben. c) Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten Personen der Kategorie a) und c) müssen der Apotheke im Vorfeld der Testung eine entsprechende Quarantänebescheinigung der zuständigen Behörde vorlegen. Personen der Kategorie b) müssen die Warnmeldung der App vorlegen.
  • Personal von nichtärztlichen Praxen und anderen medizinischen Heilberufen (z. B. Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäde...). Sie dürfen ihr Personal zwar mit einem Antigentest vorsorglich einmal wöchentlich auf das Coronavirus untersuchen lassen, den Test aber nicht selbst durchführen bzw. können diesen nicht abrechnen.


 

 

PCR-TEST
(PCR/NAT-TEST EXPRESS)

 

Wie läuft der PCR/NAT-Test ab ?

Zur Abklärung einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 wird ein direkter Erregernachweis durchgeführt. Hierfür wird eine Probe aus den Schleimhäuten der oberen und/oder tiefen Atemwege untersucht, da sich das Virus bei einer Infektion dort vermehrt. In der Regel wird die Probe mit einem speziellen Tupfer durch einen Abstrich von der Rachenwand oder aus dem Nasen-Rachenraum entnommen. Wenn sich Symptome der tiefen Atemwege zeigen, werden Proben auch durch Hustenauswurf, Spülungen oder die Entnahme von Sekret aus der Luftröhre gewonnen. Nach ca. 30 Minuten steht das Ergebnis zur Verfügung.

 

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests und PoC/NAT-Tests ?

PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
PoC-NAT-Tests sind Tests, die wie der PCR-Test auch auf der Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) basieren, jedoch vor Ort (Point of Care, PoC), also patientennah und kurzfristig vor Ort ausgewertet werden können. Daher sind sie in der Anwendung nicht auf ein Labor angewiesen.

 

Für welche Situationen sind PoC-NAT-Tests geeignet ?

PoC-NAT-Schnelltests sind besonders gut in Situationen geeignet, in denen man schnell ein relativ sicheres Testergebnis innerhalb kurzer Zeit benötigt, wie zum Beispiel bei Testungen in Notaufnahmen, Ambulanzen und Pflegeeinrichtungen. PoC-NAT-Schnelltests bieten im Vergleich zu Antigenschnelltests auch im Reiseverkehr eine höhere Sicherheit.
Die Spezifität von PoC-NAT-Tests reicht im Allgemeinen fast an die Spezifität von PCR-Tests heran, die Sensitivität ist jedoch vergleichsweise etwas geringer. Dies bedeutet, dass es falsch-negative Ergebnisse geben kann. In sensiblen Bereichen zum Beispiel zum Schutz eines Eintrags in Bereiche mit Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben, ist daher der PCR-Testung Vorzug zu geben. Auch bei Zweifel an einem negativen PoC-NAT-Test, etwa aufgrund einer Persistenz von Symptomen, sollte eine PCR-Testung erwogen werden.
Hingegen bietet sich der PoC-NAT-Test aufgrund der guten Spezifität (wenig falsch-positive Testergebnisse) zur schnellen Verifizierung positiver Antigen-Schnelltests bei asymptomatischen Personen an. Dies kann zur Vermeidung einer vorsorglichen mehrtägigen Quarantäne bis zum Eintreffen des Labor-PCR-Befundes genutzt werden, zum Beispiel bei positiv getesteten Schülerinnen und Schülern und positiv getestetem pflegerischem beziehungsweise medizinischem Personal.
 

Welche Personen erhalten einen kostenlosen PCR-Test ?

Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, sollte die getestete Person einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses machen. Das gilt auch nach einem positiven Selbsttest. Ein nachfolgender negativer Schnell- oder Selbsttest hebt einen positiven Schnelltest nicht auf, dies kann nur eine PCR-Testung. Vorsichtshalber sollte man sich zu Hause aufhalten und keine Personen treffen, bis das Ergebnis vorliegt.


Neben einem kostenlosen PCR-Test nach positivem Schnell- oder Selbsttest haben folgende asymptomatische Personen nach der Coronavirus-Testverordnung grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung Ein strikter Anspruch auf eine PCR-Testung besteht jedoch nicht, da auch eine Diagnostik durch Antigen-Tests möglich ist.

Kontaktpersonen von Menschen, bei denen durch einen Arzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt wurde. Kontaktpersonen sind zum Beispiel Mitglieder desselben Haushalts, Personen mit engem räumlichem Kontakt zu einer infizierten Person oder Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben. Die Ärztin/der Arzt wird im letztgenannten Fall nach Symptomen, relevanten Kontakten, ggf. Risikoindikationen fragen und dann entscheiden, ob ein PCR-Test oder Antigen-Test durchgeführt werden soll.


Wenn in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer vergleichbaren Einrichtung außerhalb der regulären Krankenversorgung eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde, Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den betroffenen Bereichen der Einrichtung aufgehalten haben.
Dies gilt zum Beispiel für Einrichtungen, wie

  • Schulen, Kindertagesstätten
  • Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Pflege
  • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken
  • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 IfSG

 

Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen.
Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Pflege
  • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
  • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
  • Tageskliniken
  • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX
  • stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

     

Wieviel kostet ein PCR/NAT-Test ?

Im Rahmen der CoronaTestVerordung führen wir die Tests für die vorgenannten Personengruppen kostenfrei durch.

Für Selbstzahler*innen (z.B. Reisende) führen wir den Test  für 39,50 € durch.

 

 

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